Wer kann ein Girokonto eröffnen?

Was versteht man unter einem so genannten Girokonto?

In der heutigen Zeit ist ein Girokonto, auch genannt Bankkonto, nichts verwunderliches mehr. Es dient zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und wird bei einem Kreditinstitut geführt.


Gutschriften bzw. Lastschriften werden zum jeweiligen Girokonto mit einer mehrstelligen Kontonummer gebucht. Zum Girokonto gehören weiterhin meist eine Giro-, Master-, EC- oder auch Kreditkarte, um Zahlungen auch unbar im Handel tätigen zu können, ohne eine Überweisung tätigen zu müssen oder auf Rechnung zu kaufen.

In Banken werden meist verschiedene Kontotypen angeboten, da gibt es zum einen das Girokonto für Jedermann, nur kostenlos, wenn ein bestimmter monatlicher Zahlungseingang zu verzeichnen ist, weiterhin das Konto für Minderjährige, bei dem die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben müssen, und zuletzt das Konto für Geschäftskunden.

Hier werden teilweise gesonderte Konditionen vertraglich vereinbart. In der heutigen Zeit, der virtuellen Zeit, gibt es selbstverständlich unzählige Anbieter im Internet, so genannte Direktbanken, welche ein Konto im Internet anbieten.

Man kann hier nicht in eine bestimmte Filiale gehen, wenn man Wünsche hat, sondern erledigt den gesamten Bankschriftverkehr und Ähnliches per E-Mail, Telefon und/oder Brief. Bei diesen Konten fallen meist weniger oder sogar keine Nutzungsgebühren an, da der Direktbank weniger Kosten anfallen, als einer Bank mit Filialen, unzähligen Mitarbeitern etc.

Wer kann ein Girokonto eröffnen?

In Deutschland kann jeder, auch ein Jugendlicher unter Einbezug der Unterschrift seiner Erziehungsberechtigten, ein Girokonto eröffnen. Es gibt hier jedoch Unterschiede im Bereich der Liquidität der Kunden in spe. Stellt das Kreditinstitut bei einer Kontoeröffnung fest, dass der Antragsteller bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat bzw. das Verbraucherinsolvenzverfahren durchführt, muss er, sofern er eine privatisierte Bankgesellschaft ist, kein Konto gewähren.

Eine Sparkasse beispielsweise ist dazu „verpflichtet“, ein Girokonto zu eröffnen. Jedoch wird der Antragsteller in diesem Fall keine EC-Karte erhalten, sondern eine Sparkassen-Bankkarte. Er kann mit dieser Karte dann lediglich einen Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker holen, jedoch kein Geld am Geldautomaten erhalten. Hierfür muss er den Schalter der Bank besuchen.